Entwurf — nicht freigegeben
Service
Unfallabwicklung — Sie geben den Schlüssel ab, wir machen den Rest
Gutachter beauftragen, mit der Versicherung verhandeln, Fristen einhalten: Das übernehmen wir, damit Sie sich um nichts kümmern müssen.
Kurz gesagt
- Bei einem unverschuldeten Unfall dürfen Sie die Werkstatt frei wählen — die Versicherung des Unfallgegners darf Sie nicht zu einer Partnerwerkstatt schicken.
- Wir beauftragen für Sie einen unabhängigen Sachverständigen und rechnen direkt mit der gegnerischen Versicherung ab.
- Sie zahlen bei unverschuldeten Unfällen in aller Regel nichts — auch nicht für das Gutachten.
- Ersatzwagen, Abschleppdienst und Hol- und Bringservice koordinieren wir mit.
Warum die Abwicklung mehr Arbeit macht als die Reparatur
Ein Unfallschaden ist handwerklich oft in wenigen Tagen behoben. Was Zeit kostet, ist alles drumherum: Wer beauftragt den GutachtenEin unabhängiger Sachverständiger dokumentiert Schaden, Reparaturweg, Kosten, Wertminderung und Ausfalldauer. Bei unverschuldeten Unfällen zahlt die gegnerische Versicherung das Gutachten — und Sie dürfen den Sachverständigen selbst auswählen.? Wann zahlt die Versicherung? Welche Belege braucht sie? Wer haftet für den Ersatzwagen, wenn die Schuldfrage noch offen ist?
Genau diese Arbeit nehmen wir Ihnen ab. Sie haben einen Ansprechpartner, und der klärt die Fragen, statt sie an Sie weiterzureichen.
Was wir konkret übernehmen
- Sachverständigen beauftragen. Unabhängig, nicht von der Versicherung gestellt.
- Schadensmeldung. Wir melden den Schaden bei der zuständigen Versicherung an.
- Kommunikation führen. Rückfragen, Kürzungsversuche, Nachforderungen laufen über uns.
- Fristen im Blick behalten. Damit kein Anspruch verfällt.
- Mobilität organisieren. Ersatzwagen oder NutzungsausfallWenn Ihr Fahrzeug nach einem unverschuldeten Unfall in der Werkstatt steht und Sie keinen Mietwagen nehmen, können Sie stattdessen Geld für jeden Ausfalltag verlangen. Die Höhe richtet sich nach Fahrzeugklasse und Alter. Sie entscheiden: Ersatzwagen oder Entschädigung., je nachdem was für Sie günstiger ist.
- Abrechnung. Bei unverschuldeten Unfällen direkt mit der gegnerischen Versicherung.
Was Sie selbst entscheiden
Wir entscheiden nichts über Ihren Kopf hinweg. Drei Punkte legen Sie fest, und wir sagen Ihnen vorher, was die Folgen sind:
- Reparatur oder Auszahlung. Die fiktive Abrechnung ist manchmal attraktiv, hat aber Nebenwirkungen beim späteren Verkauf.
- Ersatzwagen oder Nutzungsausfall. Wer wenig fährt, fährt mit der Entschädigung oft besser.
- Anwalt oder nicht. Bei klarer Schuldlage meist unnötig, bei Streit fast immer sinnvoll.
TODO(kickoff): Kooperierende Sachverständigenbüros und Rechtsanwälte benennen — mit Einverständnis. Ein konkreter Name schafft mehr Vertrauen als „unabhängiger Gutachter”.
Was Sie dafür brauchen
- Kennzeichen und Versicherungsdaten des Unfallgegners, wenn vorhanden
- Polizeiliches Aktenzeichen, falls die Polizei aufgenommen hat
- Fotos vom Unfallort und vom Schaden — je mehr, desto besser
- Ihre eigenen Fahrzeugpapiere für die Auftragsannahme
So läuft es ab
- 01 Schaden melden 90 Sekunden online
- 02 Gutachter beauftragen meist innerhalb von 48 Stunden
- 03 Reparatur und Abstimmung mit der Versicherung nach Schadensumfang
- 04 Übergabe mit Protokoll