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Service

Unfallabwicklung — Sie geben den Schlüssel ab, wir machen den Rest

Gutachter beauftragen, mit der Versicherung verhandeln, Fristen einhalten: Das übernehmen wir, damit Sie sich um nichts kümmern müssen.

Kurz gesagt

  • Bei einem unverschuldeten Unfall dürfen Sie die Werkstatt frei wählen — die Versicherung des Unfallgegners darf Sie nicht zu einer Partnerwerkstatt schicken.
  • Wir beauftragen für Sie einen unabhängigen Sachverständigen und rechnen direkt mit der gegnerischen Versicherung ab.
  • Sie zahlen bei unverschuldeten Unfällen in aller Regel nichts — auch nicht für das Gutachten.
  • Ersatzwagen, Abschleppdienst und Hol- und Bringservice koordinieren wir mit.

Warum die Abwicklung mehr Arbeit macht als die Reparatur

Ein Unfallschaden ist handwerklich oft in wenigen Tagen behoben. Was Zeit kostet, ist alles drumherum: Wer beauftragt den GutachtenEin unabhängiger Sachverständiger dokumentiert Schaden, Reparaturweg, Kosten, Wertminderung und Ausfalldauer. Bei unverschuldeten Unfällen zahlt die gegnerische Versicherung das Gutachten — und Sie dürfen den Sachverständigen selbst auswählen.? Wann zahlt die Versicherung? Welche Belege braucht sie? Wer haftet für den Ersatzwagen, wenn die Schuldfrage noch offen ist?

Genau diese Arbeit nehmen wir Ihnen ab. Sie haben einen Ansprechpartner, und der klärt die Fragen, statt sie an Sie weiterzureichen.

Was wir konkret übernehmen

  • Sachverständigen beauftragen. Unabhängig, nicht von der Versicherung gestellt.
  • Schadensmeldung. Wir melden den Schaden bei der zuständigen Versicherung an.
  • Kommunikation führen. Rückfragen, Kürzungsversuche, Nachforderungen laufen über uns.
  • Fristen im Blick behalten. Damit kein Anspruch verfällt.
  • Mobilität organisieren. Ersatzwagen oder NutzungsausfallWenn Ihr Fahrzeug nach einem unverschuldeten Unfall in der Werkstatt steht und Sie keinen Mietwagen nehmen, können Sie stattdessen Geld für jeden Ausfalltag verlangen. Die Höhe richtet sich nach Fahrzeugklasse und Alter. Sie entscheiden: Ersatzwagen oder Entschädigung., je nachdem was für Sie günstiger ist.
  • Abrechnung. Bei unverschuldeten Unfällen direkt mit der gegnerischen Versicherung.

Was Sie selbst entscheiden

Wir entscheiden nichts über Ihren Kopf hinweg. Drei Punkte legen Sie fest, und wir sagen Ihnen vorher, was die Folgen sind:

  1. Reparatur oder Auszahlung. Die fiktive Abrechnung ist manchmal attraktiv, hat aber Nebenwirkungen beim späteren Verkauf.
  2. Ersatzwagen oder Nutzungsausfall. Wer wenig fährt, fährt mit der Entschädigung oft besser.
  3. Anwalt oder nicht. Bei klarer Schuldlage meist unnötig, bei Streit fast immer sinnvoll.

TODO(kickoff): Kooperierende Sachverständigenbüros und Rechtsanwälte benennen — mit Einverständnis. Ein konkreter Name schafft mehr Vertrauen als „unabhängiger Gutachter”.

Was Sie dafür brauchen

  • Kennzeichen und Versicherungsdaten des Unfallgegners, wenn vorhanden
  • Polizeiliches Aktenzeichen, falls die Polizei aufgenommen hat
  • Fotos vom Unfallort und vom Schaden — je mehr, desto besser
  • Ihre eigenen Fahrzeugpapiere für die Auftragsannahme

So läuft es ab

  1. 01 Schaden melden 90 Sekunden online
  2. 02 Gutachter beauftragen meist innerhalb von 48 Stunden
  3. 03 Reparatur und Abstimmung mit der Versicherung nach Schadensumfang
  4. 04 Übergabe mit Protokoll

Häufige Fragen

Darf mich die gegnerische Versicherung in eine bestimmte Werkstatt schicken?
Nein. Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie die freie Werkstattwahl. Die Versicherung des Unfallgegners darf Ihnen eine Partnerwerkstatt vorschlagen — verpflichtet sind Sie dazu nicht.
Wer zahlt das Gutachten?
Bei einem unverschuldeten Unfall die gegnerische Haftpflichtversicherung. Sie dürfen den Sachverständigen selbst auswählen. Nur bei Bagatellschäden verlangen Versicherer häufig einen Kostenvoranschlag statt eines Gutachtens.
Was ist, wenn die Schuldfrage unklar ist?
Dann klären wir gemeinsam, wie wir vorgehen. Häufig lohnt sich anwaltliche Unterstützung — auch deren Kosten trägt bei unverschuldeten Unfällen die Gegenseite. Wir sagen Ihnen offen, wenn wir eine Einschätzung nicht treffen können.
Wie lange habe ich Zeit, den Schaden zu melden?
Melden Sie den Unfall Ihrer Versicherung so früh wie möglich, üblicherweise innerhalb einer Woche. Für die Reparatur selbst gibt es keine gesetzliche Frist — zu langes Warten kann aber die Beweisführung erschweren.
Muss ich reparieren lassen, oder kann ich mir das Geld auszahlen lassen?
Beides ist möglich. Bei der fiktiven Abrechnung lassen Sie sich die Reparaturkosten auszahlen, ohne reparieren zu lassen. Das hat Folgen für Wertminderung, Umsatzsteuer und spätere Schäden — wir erklären Ihnen die Unterschiede, bevor Sie sich entscheiden.

Passt dazu

Schaden am Fahrzeug? Zeigen Sie ihn uns.

Fotos hochladen, Kennzeichen eintragen, fertig. Sie bekommen eine Einschätzung, ohne vorher telefonieren zu müssen.

Rückmeldung innerhalb von 2 Stunden während unserer Öffnungszeiten.

Anrufen 07161 5071224 WhatsApp Foto senden Schaden melden 90 Sekunden