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Entwurf — nicht freigegeben

Unfallinstandsetzung — wir übernehmen den kompletten Schaden

Sie geben den Schlüssel ab, wir kümmern uns um Gutachter, Versicherung und Reparatur. Bei unverschuldeten Unfällen zahlen Sie nichts.

Fachbetrieb für Karosserie und Lack · Versicherungsabwicklung · Ersatzwagen

Kurz gesagt

  • Nach einem unverschuldeten Unfall wählen Sie die Werkstatt frei — unabhängig davon, was die Versicherung des Unfallgegners vorschlägt.
  • Wir rechnen direkt mit der gegnerischen Versicherung ab. Für Sie entstehen dabei keine Kosten.
  • Schadensaufnahme, Abstimmung mit dem Sachverständigen und der gesamte Schriftverkehr laufen über uns.
  • Reparatur nach Herstellervorgaben, anschließend Prüfprotokoll und Probefahrt.
  • Ersatzfahrzeug und Hol- und Bringservice auf Wunsch.

Wann Sie uns brauchen

Auffahrunfall auf der B10, Zusammenstoß im Kreisverkehr, Streifschaden beim Ausparken: Ein Unfallschaden ist selten nur ein Blechschaden. Dahinter hängen GutachtenEin unabhängiger Sachverständiger dokumentiert Schaden, Reparaturweg, Kosten, Wertminderung und Ausfalldauer. Bei unverschuldeten Unfällen zahlt die gegnerische Versicherung das Gutachten — und Sie dürfen den Sachverständigen selbst auswählen., Versicherung, Fristen, Mobilität — und die Frage, wer das alles organisiert.

Hinweis für die Redaktion: Dieser Text ist ein Gerüst nach dem Content-Plan (docs/08). Die fachlichen Aussagen zu Verfahren, Technik und Garantien müssen im Fachinterview mit dem Betrieb erhoben und vor der Freigabe abgezeichnet werden. Solange entwurf: true gesetzt ist, wird die Seite gebaut, aber auf noindex gestellt.

Was wir übernehmen

  • Schadensaufnahme und Dokumentation
  • Abstimmung mit Sachverständigem und Versicherung
  • Instandsetzung der Karosserie nach Herstellervorgaben
  • Lackierung mit Farbtonmessung und BeilackierungWird nur ein Bauteil neu lackiert, sieht man den Übergang zum Nachbarteil oft trotz exakt gleichem Farbcode — Lack altert und verändert sich. Bei der Beilackierung wird der Farbton deshalb in das angrenzende Teil ausgeblendet. Der Übergang verschwindet, die Reparatur fällt nicht mehr auf.
  • Prüfung von Assistenzsystemen, sofern betroffen
  • Endkontrolle, Probefahrt und Übergabe

Wer zahlt was

Schadensfall Wer zahlt Ihre Kosten
Unverschuldeter Unfall Haftpflichtversicherung des Gegners keine
Selbst verschuldet, VollkaskoDeckt zusätzlich zur Teilkasko auch selbst verschuldete Schäden am eigenen Fahrzeug ab. Eine Meldung kann die Schadenfreiheitsklasse verschlechtern — bei kleinen Schäden lohnt sich deshalb eine Rechnung vorab. Ihre Vollkaskoversicherung SelbstbeteiligungDer Betrag, den Sie bei einem Kaskoschaden selbst tragen. Er wird von der Versicherungsleistung abgezogen. Wie hoch er ist, steht in Ihrem Versicherungsschein.
Wildschaden, Hagel, Glas TeilkaskoDeckt Schäden ab, auf die Sie keinen Einfluss haben: Hagel, Sturm, Wildunfall, Glasbruch, Diebstahl, Marderbiss. Eigene Fahrfehler sind nicht dabei — dafür braucht es eine Vollkaskoversicherung. Selbstbeteiligung
Ohne Versicherungsfall Sie als Auftraggeber nach KostenvoranschlagEine Aufstellung der voraussichtlichen Reparaturkosten. Anders als ein Gutachten dokumentiert er den Schadenhergang nicht und eignet sich deshalb vor allem für kleinere Schäden oder wenn Sie selbst zahlen.

Ihr wichtigstes Recht nach dem Unfall

Sie dürfen die Werkstatt frei wählen. Wenn sich die Versicherung des Unfallgegners meldet und eine Partnerwerkstatt vorschlägt, ist das ein Vorschlag — keine Vorgabe. Was das konkret bedeutet, erklären wir hier.

So läuft es ab

  1. 01 Schaden melden online in 90 Sekunden
  2. 02 Begutachtung & Kostenaufnahme Termin meist binnen 48 Stunden
  3. 03 Freigabe durch die Versicherung je nach Versicherer 1–5 Tage
  4. 04 Reparatur & Übergabe abhängig vom Schadensumfang

Was es kostet

Bei unverschuldeten Unfällen zahlt die Versicherung des Unfallgegners — inklusive Gutachter, Reparatur und Nutzungsausfall oder Mietwagen. Bei Kaskoschäden tragen Sie nur die vereinbarte Selbstbeteiligung. Die Schadensaufnahme ist in jedem Fall kostenlos.

Preisstand August 2026. Alle Angaben inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Vollständige Preisorientierung

Häufige Fragen

Muss ich in die Werkstatt, die mir die Versicherung nennt?
Nein. Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie das Recht auf freie Werkstattwahl. Die gegnerische Versicherung darf Ihnen eine Partnerwerkstatt vorschlagen, aber nicht vorschreiben.
Was kostet mich die Reparatur nach einem fremdverschuldeten Unfall?
In der Regel nichts. Die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners übernimmt Reparatur, Gutachter und Ihren Mobilitätsausfall. Wir rechnen direkt mit ihr ab.
Brauche ich einen eigenen Gutachter?
Bei Schäden oberhalb der Bagatellgrenze haben Sie als Geschädigter Anspruch auf einen eigenen Sachverständigen. Wir stellen den Kontakt her und stimmen die Begutachtung mit Ihnen ab.
Bekomme ich ein Ersatzfahrzeug?
Auf Wunsch ja. Bei fremdverschuldeten Unfällen wird ein Mietwagen oder eine Nutzungsausfallentschädigung von der gegnerischen Versicherung getragen.
Wie lange dauert die Reparatur?
Das hängt vom Schadensumfang und der Ersatzteilverfügbarkeit ab. Wir nennen Ihnen bei der Begutachtung eine verbindliche Einschätzung.

Passt dazu

Schaden am Fahrzeug? Zeigen Sie ihn uns.

Fotos hochladen, Kennzeichen eintragen, fertig. Sie bekommen eine Einschätzung, ohne vorher telefonieren zu müssen.

Rückmeldung innerhalb von 2 Stunden während unserer Öffnungszeiten.

Anrufen 07161 5071224 WhatsApp Foto senden Schaden melden 90 Sekunden