Zum Inhalt springen
KLS Ates Karosserie- und Lackierservice — Startseite
Menü

Gutachten oder Kostenvoranschlag?

Kurz beantwortet

Ein Kostenvoranschlag beziffert die Reparaturkosten. Ein Gutachten dokumentiert zusätzlich Schadenhergang, Wiederbeschaffungswert, Wertminderung und Ausfalldauer — und ist damit Ihre Anspruchsgrundlage. Bei unverschuldeten Unfällen oberhalb der Bagatellgrenze brauchen Sie ein Gutachten, und die gegnerische Versicherung zahlt es. Den Sachverständigen wählen Sie selbst.

Von Enes Ateş, Inhaber · Zuletzt geprüft am 22. September 2026

Der Unterschied in einem Satz

Ein KostenvoranschlagEine Aufstellung der voraussichtlichen Reparaturkosten. Anders als ein Gutachten dokumentiert er den Schadenhergang nicht und eignet sich deshalb vor allem für kleinere Schäden oder wenn Sie selbst zahlen. sagt, was die Reparatur kostet. Ein GutachtenEin unabhängiger Sachverständiger dokumentiert Schaden, Reparaturweg, Kosten, Wertminderung und Ausfalldauer. Bei unverschuldeten Unfällen zahlt die gegnerische Versicherung das Gutachten — und Sie dürfen den Sachverständigen selbst auswählen. sagt zusätzlich, was der Unfall Sie insgesamt kostet — und ist damit die Grundlage, auf der Sie Ihre Ansprüche durchsetzen.

Was im Gutachten steht, im Kostenvoranschlag aber nicht

Angabe Kostenvoranschlag Gutachten
Reparaturkosten ja ja
Dokumentation des Schadenbildes knapp ausführlich mit Fotos
Wiederbeschaffungswert nein ja
Restwert nein ja
WertminderungEin reparierter Unfallwagen bringt beim Verkauf weniger als ein unfallfreier — auch wenn die Reparatur einwandfrei ist. Diesen Verlust muss bei unverschuldeten Unfällen die gegnerische Versicherung ersetzen. Der Gutachter beziffert ihn im Gutachten. nein ja
Voraussichtliche Reparaturdauer nein ja
Grundlage für NutzungsausfallWenn Ihr Fahrzeug nach einem unverschuldeten Unfall in der Werkstatt steht und Sie keinen Mietwagen nehmen, können Sie stattdessen Geld für jeden Ausfalltag verlangen. Die Höhe richtet sich nach Fahrzeugklasse und Alter. Sie entscheiden: Ersatzwagen oder Entschädigung. nein ja
Beweiswert vor Gericht gering hoch

Besonders die Wertminderung und die Ausfalldauer sind bares Geld: Beides bekommen Sie nur ersetzt, wenn es jemand beziffert hat.

Wann Sie welches brauchen

Gutachten — bei unverschuldetem Unfall oberhalb der Bagatellgrenze. Die gegnerische Versicherung zahlt es, Sie wählen den Sachverständigen. Verzichten Sie nicht darauf, um „unkompliziert” zu bleiben: Ohne Gutachten fehlt Ihnen die Grundlage für Wertminderung und Nutzungsausfall.

Kostenvoranschlag — bei Bagatellschäden, Kaskoschäden und Selbstzahlern. Hier steht die Frage „was kostet die Reparatur” im Vordergrund, nicht die Durchsetzung von Ansprüchen.

Beides nicht nötig — bei ganz kleinen Sachen. Für einen Kratzer, den Sie ohnehin selbst zahlen, genügt eine Einschätzung. Schicken Sie uns Fotos über den Schadensassistenten, dann sagen wir Ihnen die Größenordnung.

Die Bagatellgrenze

Eine feste gesetzliche Grenze existiert nicht. Die Rechtsprechung zieht sie üblicherweise im Bereich von etwa 700 bis 1.000 Euro. Unterhalb davon erkennen Versicherer die Gutachterkosten häufig nicht als erforderlich an — Sie blieben darauf sitzen.

Das Problem: Ob der Schaden darüber oder darunter liegt, wissen Sie vorher nicht sicher. Im Zweifel lassen Sie ihn zuerst ansehen. Wir sagen Ihnen ehrlich, in welcher Größenordnung Sie liegen, bevor ein Gutachter beauftragt wird.

Der Sachverständige ist nicht der Versicherungsgutachter

Ruft nach dem Unfall die gegnerische Versicherung an und kündigt „ihren Gutachter” an, ist das nicht dasselbe wie Ihr Sachverständiger. Der Versicherungsgutachter arbeitet im Auftrag der Versicherung.

Sie haben das Recht auf einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen — und die Gegenseite zahlt ihn. Genau wie bei der freien Werkstattwahl lohnt es sich, dieses Recht zu nutzen.

Häufige Fragen

Wo liegt die Bagatellgrenze?
Eine gesetzlich festgeschriebene Grenze gibt es nicht. Die Rechtsprechung zieht sie üblicherweise im Bereich von etwa 700 bis 1.000 Euro Schaden. Darunter erkennen Versicherer die Gutachterkosten oft nicht an und verlangen einen Kostenvoranschlag.
Darf die Versicherung mir den Gutachter vorschreiben?
Nein. Bei einem unverschuldeten Unfall wählen Sie den Sachverständigen selbst. Die Versicherung darf einen eigenen Gutachter schicken, ersetzt aber trotzdem die Kosten Ihres Sachverständigen.
Was kostet ein Gutachten, wenn ich es selbst zahlen muss?
Das Honorar richtet sich meist nach der Schadenhöhe. Bei selbst verschuldeten Schäden oder wenn Sie ohne Versicherungsfall reparieren, ist ein Kostenvoranschlag fast immer der wirtschaftlichere Weg.
Kann die Werkstatt das Gutachten erstellen?
Nein, und das ist gut so. Ein Gutachten muss von einem unabhängigen Sachverständigen kommen, sonst erkennt die Versicherung es nicht an. Wir beauftragen den Sachverständigen für Sie, erstellen das Gutachten aber nicht selbst.

Schaden am Fahrzeug? Zeigen Sie ihn uns.

Fotos hochladen, Kennzeichen eintragen, fertig. Sie bekommen eine Einschätzung, ohne vorher telefonieren zu müssen.

Rückmeldung innerhalb von 2 Stunden während unserer Öffnungszeiten.

Anrufen 07161 5071224 WhatsApp Foto senden Schaden melden 90 Sekunden