Gutachten oder Kostenvoranschlag?
Kurz beantwortet
Ein Kostenvoranschlag beziffert die Reparaturkosten. Ein Gutachten dokumentiert zusätzlich Schadenhergang, Wiederbeschaffungswert, Wertminderung und Ausfalldauer — und ist damit Ihre Anspruchsgrundlage. Bei unverschuldeten Unfällen oberhalb der Bagatellgrenze brauchen Sie ein Gutachten, und die gegnerische Versicherung zahlt es. Den Sachverständigen wählen Sie selbst.
Von Enes Ateş, Inhaber · Zuletzt geprüft am 22. September 2026
Der Unterschied in einem Satz
Ein KostenvoranschlagEine Aufstellung der voraussichtlichen Reparaturkosten. Anders als ein Gutachten dokumentiert er den Schadenhergang nicht und eignet sich deshalb vor allem für kleinere Schäden oder wenn Sie selbst zahlen. sagt, was die Reparatur kostet. Ein GutachtenEin unabhängiger Sachverständiger dokumentiert Schaden, Reparaturweg, Kosten, Wertminderung und Ausfalldauer. Bei unverschuldeten Unfällen zahlt die gegnerische Versicherung das Gutachten — und Sie dürfen den Sachverständigen selbst auswählen. sagt zusätzlich, was der Unfall Sie insgesamt kostet — und ist damit die Grundlage, auf der Sie Ihre Ansprüche durchsetzen.
Was im Gutachten steht, im Kostenvoranschlag aber nicht
| Angabe | Kostenvoranschlag | Gutachten |
|---|---|---|
| Reparaturkosten | ja | ja |
| Dokumentation des Schadenbildes | knapp | ausführlich mit Fotos |
| Wiederbeschaffungswert | nein | ja |
| Restwert | nein | ja |
| WertminderungEin reparierter Unfallwagen bringt beim Verkauf weniger als ein unfallfreier — auch wenn die Reparatur einwandfrei ist. Diesen Verlust muss bei unverschuldeten Unfällen die gegnerische Versicherung ersetzen. Der Gutachter beziffert ihn im Gutachten. | nein | ja |
| Voraussichtliche Reparaturdauer | nein | ja |
| Grundlage für NutzungsausfallWenn Ihr Fahrzeug nach einem unverschuldeten Unfall in der Werkstatt steht und Sie keinen Mietwagen nehmen, können Sie stattdessen Geld für jeden Ausfalltag verlangen. Die Höhe richtet sich nach Fahrzeugklasse und Alter. Sie entscheiden: Ersatzwagen oder Entschädigung. | nein | ja |
| Beweiswert vor Gericht | gering | hoch |
Besonders die Wertminderung und die Ausfalldauer sind bares Geld: Beides bekommen Sie nur ersetzt, wenn es jemand beziffert hat.
Wann Sie welches brauchen
Gutachten — bei unverschuldetem Unfall oberhalb der Bagatellgrenze. Die gegnerische Versicherung zahlt es, Sie wählen den Sachverständigen. Verzichten Sie nicht darauf, um „unkompliziert” zu bleiben: Ohne Gutachten fehlt Ihnen die Grundlage für Wertminderung und Nutzungsausfall.
Kostenvoranschlag — bei Bagatellschäden, Kaskoschäden und Selbstzahlern. Hier steht die Frage „was kostet die Reparatur” im Vordergrund, nicht die Durchsetzung von Ansprüchen.
Beides nicht nötig — bei ganz kleinen Sachen. Für einen Kratzer, den Sie ohnehin selbst zahlen, genügt eine Einschätzung. Schicken Sie uns Fotos über den Schadensassistenten, dann sagen wir Ihnen die Größenordnung.
Die Bagatellgrenze
Eine feste gesetzliche Grenze existiert nicht. Die Rechtsprechung zieht sie üblicherweise im Bereich von etwa 700 bis 1.000 Euro. Unterhalb davon erkennen Versicherer die Gutachterkosten häufig nicht als erforderlich an — Sie blieben darauf sitzen.
Das Problem: Ob der Schaden darüber oder darunter liegt, wissen Sie vorher nicht sicher. Im Zweifel lassen Sie ihn zuerst ansehen. Wir sagen Ihnen ehrlich, in welcher Größenordnung Sie liegen, bevor ein Gutachter beauftragt wird.
Der Sachverständige ist nicht der Versicherungsgutachter
Ruft nach dem Unfall die gegnerische Versicherung an und kündigt „ihren Gutachter” an, ist das nicht dasselbe wie Ihr Sachverständiger. Der Versicherungsgutachter arbeitet im Auftrag der Versicherung.
Sie haben das Recht auf einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen — und die Gegenseite zahlt ihn. Genau wie bei der freien Werkstattwahl lohnt es sich, dieses Recht zu nutzen.