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Checkliste nach dem Unfall — was jetzt zu tun ist

Kurz beantwortet

Sichern Sie zuerst die Unfallstelle: Warnblinker, Warnweste, Warndreieck, alle Personen hinter die Leitplanke. Leisten Sie bei Verletzten Erste Hilfe und rufen Sie 112. Rufen Sie bei Streit, Verletzten oder hohem Schaden die Polizei. Tauschen Sie Daten aus, fotografieren Sie ausgiebig und melden Sie den Schaden Ihrer Versicherung. Unterschreiben Sie am Unfallort kein Schuldanerkenntnis.

Von Enes Ateş, Inhaber · Zuletzt geprüft am 22. September 2026

1. Unfallstelle sichern

Bevor Sie irgendetwas anderes tun:

  • Warnblinker einschalten
  • Warnweste anziehen — sie liegt im Innenraum, nicht im Kofferraum
  • Warndreieck aufstellen: innerorts etwa 50 Meter, auf Landstraßen 100 Meter, auf Autobahnen 150 bis 400 Meter vor der Unfallstelle
  • Alle Personen hinter die Leitplanke oder an den Fahrbahnrand — nicht zwischen die Fahrzeuge und nicht ins Auto zurück

2. Erste Hilfe leisten

Gibt es Verletzte, rufen Sie 112 und leisten Erste Hilfe. Unterlassene Hilfeleistung ist strafbar; jede Hilfe ist besser als keine. Sie können bei korrekt geleisteter Erster Hilfe nicht für Folgen haftbar gemacht werden.

3. Polizei rufen — in diesen Fällen

Rufen Sie 110, wenn eine dieser Bedingungen zutrifft:

  • Es gibt Verletzte
  • Die Schuldfrage ist strittig
  • Ein Beteiligter will sich entfernen oder hat sich entfernt
  • Verdacht auf Alkohol, Drogen oder Fahren ohne Fahrerlaubnis
  • Ein ausländisches Fahrzeug oder ein Mietwagen ist beteiligt
  • Der Sachschaden ist hoch
  • Ein Fahrzeug ist nicht mehr fahrbereit
  • Es handelt sich um ein Dienst- oder Firmenfahrzeug

Im Zweifel: lieber rufen. Die polizeiliche Aufnahme macht die spätere Abwicklung deutlich einfacher.

4. Daten austauschen

Notieren Sie von allen Beteiligten:

  • Name, Anschrift und Telefonnummer
  • Kennzeichen und Fahrzeugtyp
  • Versicherung und Versicherungsscheinnummer
  • Führerscheinangaben des Fahrers
  • Name und Anschrift des Halters, falls abweichend

Dazu von Zeugen: Name und Telefonnummer. Zeugen verschwinden schnell, und später sind sie nicht mehr auffindbar.

5. Fotografieren — in dieser Reihenfolge

Machen Sie lieber zu viele Bilder als zu wenige. Die Endstellung der Fahrzeuge lässt sich nicht rekonstruieren, sobald geräumt wurde.

  1. Übersicht der Unfallstelle aus zwei entgegengesetzten Richtungen
  2. Endstellung beider Fahrzeuge zueinander
  3. Kennzeichen aller Beteiligten
  4. Schäden aus der Nähe, an beiden Fahrzeugen
  5. Bremsspuren, Splitter, Flüssigkeiten auf der Fahrbahn
  6. Verkehrszeichen, Ampelstellung, Sichtverhältnisse
  7. Straßenzustand — Nässe, Laub, Baustelle

6. Nichts unterschreiben

Unterschreiben Sie am Unfallort kein Schuldanerkenntnis. Sie stehen unter Schock, und was aus Ihrer Sicht eindeutig wirkt, kann sich später anders darstellen. Ein Anerkenntnis kann Ihren Versicherungsschutz beeinträchtigen.

Das gilt auch für vorformulierte Erklärungen, die Ihnen der Unfallgegner reicht.

7. Werkstatt selbst wählen

Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie die freie Werkstattwahl. Ruft die gegnerische Versicherung an und schlägt eine Partnerwerkstatt vor, dürfen Sie ablehnen. Sie dürfen auch den GutachtenEin unabhängiger Sachverständiger dokumentiert Schaden, Reparaturweg, Kosten, Wertminderung und Ausfalldauer. Bei unverschuldeten Unfällen zahlt die gegnerische Versicherung das Gutachten — und Sie dürfen den Sachverständigen selbst auswählen. selbst aussuchen — beides zahlt die Gegenseite.

Mehr dazu im Ratgeber Freie Werkstattwahl nach dem Unfall.

8. Schaden melden

Melden Sie den Unfall Ihrer Versicherung unverzüglich, auch wenn Sie nicht schuld sind. Die Meldung ist keine Schuldanerkennung.

Parallel können Sie uns den Schaden über den Schadensassistenten schicken — mit den Fotos von der Unfallstelle. Dann läuft die Begutachtung an, während Sie sich um alles andere kümmern.

Was in jedes Handschuhfach gehört

  • Warnweste für jede Person, die mitfährt — griffbereit im Innenraum
  • Warndreieck und Verbandkasten, beides innerhalb des Haltbarkeitsdatums
  • Europäischer Unfallbericht (kostenlos bei jeder Versicherung)
  • Kugelschreiber, der funktioniert

Häufige Fragen

Muss ich nach jedem Unfall die Polizei rufen?
Nein, bei einem klaren Bagatellschaden unter Beteiligten, die sich einig sind, genügt der Datenaustausch. Rufen Sie die Polizei aber bei Verletzten, strittiger Schuldfrage, Fahrerflucht, Verdacht auf Alkohol oder Drogen, Beteiligung ausländischer Fahrzeuge, hohem Sachschaden oder wenn ein Fahrzeug abgeschleppt werden muss.
Darf ich am Unfallort ein Schuldanerkenntnis unterschreiben?
Unterschreiben Sie nichts, was Schuld eingesteht. Sie stehen unter Schock und können die Lage oft nicht vollständig überblicken. Ein voreiliges Anerkenntnis kann Ihren Versicherungsschutz beeinträchtigen und die spätere Klärung erschweren.
Wie schnell muss ich den Unfall melden?
Melden Sie den Unfall Ihrer Versicherung unverzüglich, üblicherweise innerhalb einer Woche. Bei einem Kaskoschaden steht die Frist in Ihren Versicherungsbedingungen — halten Sie sie ein, sonst riskieren Sie den Versicherungsschutz.
Was ist, wenn der Unfallgegner keine Daten herausgibt?
Rufen Sie die Polizei. Wer sich vom Unfallort entfernt, ohne Daten zu hinterlassen, begeht Fahrerflucht — das ist eine Straftat. Notieren Sie in jedem Fall das Kennzeichen und mögliche Zeugen.

Schaden am Fahrzeug? Zeigen Sie ihn uns.

Fotos hochladen, Kennzeichen eintragen, fertig. Sie bekommen eine Einschätzung, ohne vorher telefonieren zu müssen.

Rückmeldung innerhalb von 2 Stunden während unserer Öffnungszeiten.

Anrufen 07161 5071224 WhatsApp Foto senden Schaden melden 90 Sekunden