Wildunfall — was jetzt zu tun ist
Kurz beantwortet
Sichern Sie die Unfallstelle mit Warnblinker, Warnweste und Warndreieck. Rufen Sie die Polizei — sie verständigt den Jagdpächter und stellt die Wildunfallbescheinigung aus, ohne die die Teilkasko meist nicht zahlt. Fassen Sie das Tier nicht an und nehmen Sie es keinesfalls mit. Melden Sie den Schaden Ihrer Teilkasko; eine Rückstufung erfolgt nicht.
Von Enes Ateş, Inhaber · Zuletzt geprüft am 22. September 2026
Die ersten Minuten
- Anhalten und absichern. Warnblinker, Warnweste, Warndreieck. Stellen Sie sich nicht auf die Fahrbahn.
- Auf Nachzügler achten. Wild tritt fast nie allein auf. Nach dem ersten Tier folgen häufig weitere über dieselbe Stelle.
- Polizei rufen unter 110. Das ist der wichtigste Schritt — nicht wegen des Tieres, sondern wegen der Bescheinigung.
- Tier nicht anfassen. Verletztes Wild kann um sich schlagen und ernsthaft verletzen. Totes Wild darf nicht mitgenommen werden.
- Fahrzeug fotografieren, dazu Unfallstelle, Fundort des Tieres und mögliche Haaranhaftungen am Fahrzeug.
Warum die Wildunfallbescheinigung entscheidend ist
Die Polizei verständigt den zuständigen Jagdpächter und stellt Ihnen eine Wildunfallbescheinigung aus. Dieses Papier ist Ihr Nachweis gegenüber der Versicherung.
Ohne die Bescheinigung stehen Sie in der Beweispflicht, dass überhaupt ein Wildunfall vorlag — und das ist nach der Reparatur praktisch unmöglich. Versicherer verweigern in solchen Fällen regelmäßig die Zahlung.
Der Anruf bei der Polizei kostet Sie zwanzig Minuten. Ihn wegzulassen kann die gesamte Regulierung kosten.
Was die Teilkasko abdeckt
Die Standard-Teilkasko deckt Zusammenstöße mit Haarwild nach dem Bundesjagdgesetz: Reh, Hirsch, Wildschwein, Fuchs, Hase, Dachs.
Nicht automatisch abgedeckt sind Zusammenstöße mit anderen Tieren — Hunden, Katzen, Weidevieh oder Vögeln. Viele Versicherer bieten dafür eine erweiterte Tierschadenklausel an. Prüfen Sie Ihre Police, bevor Sie sie brauchen.
Und die gute Nachricht: Eine Teilkaskomeldung führt nicht zur Rückstufung.
Der Sonderfall Ausweichen
Wenn Sie ausweichen und dabei verunglücken, ohne das Tier zu berühren, wird es versicherungsrechtlich schwierig. Das Ausweichen gilt nur dann als ersatzfähige Rettungshandlung, wenn es angemessen war — bei einem Hasen erwartet die Rechtsprechung, dass Sie nicht ausweichen.
Greift die TeilkaskoDeckt Schäden ab, auf die Sie keinen Einfluss haben: Hagel, Sturm, Wildunfall, Glasbruch, Diebstahl, Marderbiss. Eigene Fahrfehler sind nicht dabei — dafür braucht es eine Vollkaskoversicherung. nicht, bleibt nur die Vollkasko, und die führt zur Rückstufung.
Wann das Risiko am höchsten ist
Wildunfälle häufen sich in der Dämmerung — morgens zwischen etwa fünf und acht Uhr, abends zwischen sechs und zehn. Saisonal sind April bis Mai und Oktober bis November die kritischen Monate: Im Frühjahr wandert das Wild, im Herbst ist Brunftzeit und die Felder sind abgeerntet.
Auf Strecken mit Waldrand oder Feldern rechts und links: Tempo herunter, Fernlicht wo möglich, und beim Anblick eines Tieres abblenden, hupen und bremsen — nicht ausweichen.