Wer zahlt die Reparatur nach einem Unfall?
Kurz beantwortet
Bei einem unverschuldeten Unfall zahlt die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners alles: Reparatur, Gutachten, Ersatzwagen, Wertminderung und Anwalt. Haben Sie den Schaden selbst verursacht, greift Ihre Vollkasko abzüglich Selbstbeteiligung. Bei Hagel, Wild und Glas zahlt die Teilkasko. Ohne Kaskoschutz tragen Sie selbst verschuldete Schäden selbst.
Von Enes Ateş, Inhaber · Zuletzt geprüft am 22. September 2026
Die kurze Antwort nach Schadensart
| Schadensfall | Wer zahlt | Ihre Kosten |
|---|---|---|
| Unverschuldeter Unfall | Haftpflicht des Gegners | in der Regel nichts |
| Teilschuld | beide anteilig | Ihr Haftungsanteil |
| Selbst verschuldet, mit VollkaskoDeckt zusätzlich zur Teilkasko auch selbst verschuldete Schäden am eigenen Fahrzeug ab. Eine Meldung kann die Schadenfreiheitsklasse verschlechtern — bei kleinen Schäden lohnt sich deshalb eine Rechnung vorab. | Ihre Vollkasko | SelbstbeteiligungDer Betrag, den Sie bei einem Kaskoschaden selbst tragen. Er wird von der Versicherungsleistung abgezogen. Wie hoch er ist, steht in Ihrem Versicherungsschein. |
| Selbst verschuldet, ohne Vollkasko | Sie | alles |
| Hagel, Sturm, Wild, Glas, Diebstahl | Ihre TeilkaskoDeckt Schäden ab, auf die Sie keinen Einfluss haben: Hagel, Sturm, Wildunfall, Glasbruch, Diebstahl, Marderbiss. Eigene Fahrfehler sind nicht dabei — dafür braucht es eine Vollkaskoversicherung. | Selbstbeteiligung |
| Parkrempler, Verursacher unbekannt | Ihre Vollkasko oder Sie | Selbstbeteiligung oder alles |
| Vandalismus | Ihre Vollkasko | Selbstbeteiligung |
Beim unverschuldeten Unfall bekommen Sie mehr als die Reparatur
Viele Geschädigte lassen Geld liegen, weil sie nur an die Reparaturkosten denken. Ersetzt werden aber auch:
- Gutachterkosten — GutachtenEin unabhängiger Sachverständiger dokumentiert Schaden, Reparaturweg, Kosten, Wertminderung und Ausfalldauer. Bei unverschuldeten Unfällen zahlt die gegnerische Versicherung das Gutachten — und Sie dürfen den Sachverständigen selbst auswählen. Ihrer Wahl
- WertminderungEin reparierter Unfallwagen bringt beim Verkauf weniger als ein unfallfreier — auch wenn die Reparatur einwandfrei ist. Diesen Verlust muss bei unverschuldeten Unfällen die gegnerische Versicherung ersetzen. Der Gutachter beziffert ihn im Gutachten. — der Verlust beim Weiterverkauf, weil das Fahrzeug nun Unfallwagen ist
- Mietwagen oder NutzungsausfallWenn Ihr Fahrzeug nach einem unverschuldeten Unfall in der Werkstatt steht und Sie keinen Mietwagen nehmen, können Sie stattdessen Geld für jeden Ausfalltag verlangen. Die Höhe richtet sich nach Fahrzeugklasse und Alter. Sie entscheiden: Ersatzwagen oder Entschädigung. für die Dauer der Reparatur
- Anwaltskosten bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche
- Abschleppkosten und Standgebühren
- Auslagenpauschale für Telefonate, Fahrten und Porto
- Verdienstausfall, wenn Sie wegen des Unfalls nicht arbeiten konnten
Wann sich die Kaskomeldung nicht lohnt
Eine Kaskomeldung kostet Sie nicht nur die Selbstbeteiligung, sondern auch die Rückstufung in eine schlechtere Schadenfreiheitsklasse. Deren Folgen ziehen sich über Jahre.
So rechnen Sie es durch:
- Fragen Sie Ihre Versicherung nach den Rückstufungskosten über die kommenden Jahre. Versicherer nennen diese Zahl auf Anfrage.
- Rechnen Sie: Reparaturkosten minus Selbstbeteiligung = Leistung der Versicherung.
- Ist die Leistung kleiner als die Rückstufungskosten, zahlen Sie besser selbst.
Bei Schäden im niedrigen vierstelligen Bereich geht diese Rechnung oft zugunsten des Selbstzahlens aus. Wir erstellen Ihnen gern einen Kostenvoranschlag, bevor Sie sich entscheiden.
Wichtig: Die Teilkasko führt nicht zur Rückstufung. Hagel-, Wild- und Glasschäden können Sie also bedenkenlos melden.
Die fiktive Abrechnung — und ihre Haken
Sie können sich die im Gutachten ermittelten Reparaturkosten auszahlen lassen, ohne reparieren zu lassen. Das ist erlaubt, hat aber Folgen:
- Sie bekommen nur den Nettobetrag. Die Umsatzsteuer wird nur bei tatsächlicher Reparatur erstattet.
- Der Schaden bleibt am Fahrzeug und mindert den Verkaufswert zusätzlich.
- Tritt später an derselben Stelle ein Folgeschaden auf, wird die Abgrenzung schwierig.
- Bei Leasing- und finanzierten Fahrzeugen ist die fiktive Abrechnung meist vertraglich ausgeschlossen.
Wenn die Versicherung kürzt
Versicherer kürzen regelmäßig Positionen: Stundenverrechnungssätze, Verbringungskosten, BeilackierungWird nur ein Bauteil neu lackiert, sieht man den Übergang zum Nachbarteil oft trotz exakt gleichem Farbcode — Lack altert und verändert sich. Bei der Beilackierung wird der Farbton deshalb in das angrenzende Teil ausgeblendet. Der Übergang verschwindet, die Reparatur fällt nicht mehr auf., Ersatzteilaufschläge. Das ist Verhandlung, kein Gesetz.
Wir kennen diese Kürzungsmuster und begründen die Positionen gegenüber der Versicherung — das ist Teil unserer Unfallabwicklung. Bleibt die Versicherung hart, lohnt anwaltliche Unterstützung; bei unverschuldeten Unfällen trägt auch deren Kosten die Gegenseite.